Je nach Förderprogramm des Bundes sind bei Inanspruchnahme eines Energieeffizienzexperten folgende Leistungen verpflichtend.
- energetische Fachplanung von einzelnen Maßnahmen oder Erstellung eines Gesamtkonzeptes für eine Effizienzhaussanierung
- Planung der einzelnen Bauteile und Nachweis z. Bsp. des Mindestwärmeschutzes
- Prüfung von Angeboten auf Förderfähigkeit
- Überwachung der Baumaßnahmen hinsichtlich der fachgerechten energetischen Bauausführung (Wärmebrücken, Luftdichtheit, Schlagregendichtheit und vieles mehr)
- Koordination der Schnittstellen zwischen den am Bau beteiligten Gewerken in Bezug auf die oben genannten Kriterien
- Wärmebrückenkonzept
- Nachweis der Wärmebrücken nach dem Prinzip der Gleichwertigkeit, gegebenenfalls Berechnung einzelner oder aller Wärmebrücken am Objekt
- Überprüfung ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist
- Lüftungskonzept
- Luftdichtheitskonzept
- Kontrolle von Unterlagen (z. Bsp. Rechnungen, Fachunternehmererklärungen, Protokoll Einregulierung der Lüftungsanlage, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B und vieles mehr...)
- Erstellung der Antragsunterlagen für die Anträge bei der KFW bzw. dem BAFA
- Erstellung der Unterlagen für die Verwendungsnachweise nach Durchführung der Maßnahmen incl. aller geforderten Unterlagen ( Umfang abhängig von Förderprogramm und Maßnahme)